Preise und Konditionen

Wir verrechnen möglichst kurze Anfahrtswege, unter anderem ab Urdorf, Winterthur und Uster.

Ausserkantonal gelten individuelle Tarife.

Beratung für Fachpersonen

Schulen und Institutionen im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbereich
 

Beratungsansatz für Fachpersonen
CHF 220 / Std.
Spesen: Wegzeit CHF 80 / Std. und CHF 0.75 / km

  

Beratungspakete B&U (alles inklusive)
10 Stunden
CHF 1800
20 Stunden
CHF 3600
30 Stunden
CHF 5400
40 Stunden
CHF 7200
50 Stunden
CHF 9000
Teamsupervision (ab 3 Personen) / Coaching für klassenübergreifende Schulteams / Projektbegleitungen in Schulen
CHF 230 / Std.

Schnupper-Paket
CHF 800
Beobachtung vor Ort mit einem Auswertungs-/Beratungsgespräch
max. 4 Std. (exkl. Spesen)
Spesen: Wegzeit CHF 80 / Std. und CHF 0.75 / km
oder SBB Ticket 2. Klasse


Telefonberatungen nach Terminabsprache
CHF 180 / Std.
Diagnostik/Abklärung auf Autismus-Spektrum-Störung (nach Aufwand)
CHF 180 / Std.


Spezialtarif für Eltern

Beratungsansatz für Familien / Selbstbetroffene
CHF 100 / Std.
Telefonberatungen nach Terminabsprache
CHF 100 / Std.
Einzelförderstunden
 
CHF 100 / Std.

Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)

Arbeitsstunde SPF
CHF 155 / Std.
Spesen:
Wegzeit bis 60 Minuten CHF 85
Wegzeit von 60 bis 120 Minuten CHF 125
Wegzeit über 120 Minuten CHF 170

Weiterbildung in Ihrer Schule / Einrichtung

Die Preise verstehen sich inkl. Vorbereitung und digitalem Handout, jedoch ohne Reisespesen. Preise variieren nach Gruppengrösse (bis und ab 20 Personen).
Weiterbildungen/Kurse pro Std.
CHF 250 / 275
1/2 Tageskurse/Weiterbildungen (1 Fachperson der SK&A)
CHF 900 / 990
1/2 Tageskurse/Weiterbildungen (2 Fachperson der SK&A
CHF 1600 / 1760
Tageskurse/Weiterbildungen (1 Fachperson der SK&A)
CHF 1800 / 1980
Tageskurse/Weiterbildungen (2 Fachperson der SK&A)
CHF 3200 / 3520
Informationsveranstaltung über die Stiftung

Kind und Autismus für Gruppen (3 Std.)

pauschal CHF 400
Fahrentschädigung zusätzlich
Km x CHF 0.75 oder SBB Ticket 2. Klasse + CHF 80 pro Stunde Anreisezeit

Termine, die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, werden in Rechnung gestellt.

Die Beratungsstelle der Stiftung Kind und Autismus ist kein ärztlicher Dienst. Die Leistungen können daher nicht über die Krankenkassen oder die IV abgerechnet werden.

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