Aufnahmeprozess
Zielgruppe und Voraussetzungen
In die Stiftung Kind und Autismus werden Kinder und Jugendliche im Kindergarten- und Schulalter von vier bis 18 Jahren, längstens 20 Jahre, aufgenommen. Diese sind wegen Autismus auf Kleinstgruppenunterricht mit vermehrtem Einzelunterricht angewiesen. Zurzeit stehen insgesamt 56 Schulplätze zur Verfügung.
Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein Beschluss der Schulpflege, in dem die Sonderschulbedürftigkeit in einer Sonderschule des Typus B - mit Schwerpunkt Autismus - attestiert wird.
Aufnahmeprozess Sonderschule
Anmeldung durch die zuständige Gemeinde
- Anmeldung durch die zuweisende Gemeinde (in der Regel durch den schulpsychologischen Dienst).
- Prüfung Anmeldung und Aufnahmeentscheid durch die Schulleitung.
- Wenn eine Aufnahme möglich ist, erfolgt die Kostengutsprache durch die Gemeinde.
- Abschluss eines Schulvertrags zwischen der Stiftung Kind und Autismus und der Gemeinde.
- Sobald der Termin für den Eintritt in die Schule feststeht, nimmt die Schulleitung und bei Bedarf die Leitung Betreutes Wohnen Kontakt mit den Eltern auf und bespricht mit ihnen, wie der Eintritt vorbereitet und gestaltet wird.
Aufnahmeprozess Betreutes Wohnen
Anmeldung durch die zuständige Wohngemeinde und die Eltern sowie Kostenübernahmegarantie Kanton Zürich
- Anmeldung zum Schulheim durch die zuweisende Gemeinde und die Eltern.
- Prüfung der Anmeldung durch die Leitung Betreutes Wohnen.
- Aufnahmeentscheid durch die Leitung Betreutes Wohnen.
- Wenn eine Aufnahme möglich ist, stellen die Eltern einen Antrag an das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB).
- Erteilung der Kostengutsprache mittels Kostenübernahmegarantie durch das Amt für Jugend und Berufsberatung.
- Koordination mit der Sonderschule und Aufnahme der Schüler/in gemäss Kostengutsprache AJB.
- Sobald der Termin für den Eintritt ins Schulheim feststeht, nimmt die Leitung Betreutes Wohnen Kontakt mit den Eltern auf und bespricht mit ihnen, wie der Eintritt vorbereitet und gestaltet wird.
Warteliste
Aufgrund der begrenzten Kapazitäten und der grossen Nachfrage nach Plätzen ist eine strukturierte Warteliste mit transparenten Kriterien unerlässlich. Das vorliegende Merkblatt dient dazu, den Ablauf der Warteliste sowie die Kriterien zur Auswahl der Kinder, die in die Schule aufgenommen werden können, klar und nachvollziehbar darzustellen.
Aktuell - keine freie Schulplätze
Geplante freie Plätze SJ 2025/25 - keine freie Schulplätze